Die Kommunen als Umsetzer der Energiewende – Förderprogramme und Leitfäden
Die Kommunen in Deutschland stehen vor der Herausforderung, die Energiewende vor Ort als Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung umzusetzen. Als unterstützende Instrumente gibt es verschiedene Förderprogramme und Leitfäden, anhand derer eine kommunale Energieplanung erfolgen und in der Praxis zum Einsatz kommen kann.
Doch welche Handlungshilfe ist für wen die richtige und wie unterscheiden sich die verschiedenen Möglichkeiten? Im Folgenden werden daher einige wichtige Leitfäden und Förderprogramme in Kürze vorgestellt und anhand der wichtigsten Charakteristika gegenübergestellt:
• Integriertes Klimaschutzkonzept
• Energienutzungsplan
• Kommunale Energieeffizienznetzwerke
• Kommunale Wärmeleitplanung
• European Energy Award
Integriertes Klimaschutzkonzept
Die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes ist Teil der Kommunalrichtlinie – eines Förderprogramms des Bundes. Gefördert wird in diesem Rahmen die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes.
Die Maßnahmen der Kommunalrichtlinie sollen kommunale Akteur:innen bei der Senkung der Treibhausgasemissionen unterstützen. Neben dem integrierten Klimaschutzkonzept sind auch die nachfolgend beschriebenen kommunalen Energieeffizienznetzwerke Teil der
Kommunalrichtlinie.
Antragsberechtigt für Förderungen nach der Kommunalrichtlinie sind neben Kommunen und kommunalen Unternehmen auch (Hoch-)Schulen, Sportvereine, Religionsgemeinschaften, Kindertagesstätten und weitere kommunale Akteur:innen. Seit 2022 können außerdem auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine die Förderung in Anspruch nehmen.
Neben den beschriebenen Klimaschutzkonzepten und Energieeffizienznetzwerken werden weitere Maßnahmen wie Beratungsleistungen oder internes Personal (bspw. Klimaschutzmanager:in) unterstützt.
Teil eines Klimaschutzkonzeptes sind die folgenden Bearbeitungsschritte:
- Erstellung einer energetischen Ist-Analyse und einer Treibhausgas-Bilanz
- Durchführung einer Potenzialanalyse und Erstellung von Szenarien basierend auf den aktuellen Klimaschutzzielen der Bundesregierung
- Kontinuierliche Beteiligung aller betroffenen Verwaltungseinheiten sowie aller relevanten Akteure an der Planung sowie an der Umsetzung
- Festsetzung von Treibhausgas-Minderungszielen für die kommenden 15 Jahre sowie Darstellung der damit verbundenen Maßnahmen und deren Priorisierung
- Anhand des vorherigen Schrittes wird ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung der gesetzten Ziele entwickelt
- Erstellung einer Verstetigungsstrategie unter Berücksichtigung aller Organisationsstrukturen sowie Verantwortlichen
- Entwicklung einer Kommunikationsstrategie für die Zusammenarbeit mit den Zielgruppen
Energienutzungsplan
Der Energienutzungsplan ist ein Handlungsinstrument im Rahmen des bayrischen Förderprogramms Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne. Antragsberechtigt sind demnach nur beispielsweise Gemeinden, Landkreise, kommunale Körperschaften und Unternehmen in Bayern.
Die wichtigsten Schritte der Maßnahme sind:
- Erfassung der energetischen Ausgangssituation im Betrachtungsgebiet
- Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung
- Ermittlung der Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs – Prüfung möglicher Umsetzungsprojekte (optionale Analysen zu Schwerpunktthemen)
- Optionale Durchführung eines Akteursdialogs
- Entwicklung der zukünftigen Energiestrategie
Kommunale Energieeffizienznetzwerke
Die Gewinnung und der Betrieb kommunaler Energieeffizienznetzwerke wird ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert. Thematisch müssen die Netzwerke einem der folgenden Themenschwerpunkte zugeordnet werden:
• Energieeffizienz
• Ressourceneffizienz
• Klimafreundliche Mobilität
Hauptziel der Netzwerke ist es, rentable (Einspar-) Potenziale aufzudecken, umzusetzen und damit gleichzeitig Kosten zu sparen und den Klimaschutz zu fördern. Dazu trägt insbesondere der praxisorientierte Erfahrungsaustausch der teilnehmenden Parteien und die Möglichkeit zu externen Expertenvorträgen zu zentralen Netzwerkthemen bei.
In einem mindestens dreimonatigen Rhythmus werden Netzwerktreffen durchgeführt. Um die Erfolge zu bestimmen und die gemeinsame Zielfestlegung zu prüfen, findet ein jährliches Monitoring statt, das die Summe aller Effizienz- und CO2-Minderungsmaßnahmen ermittelt und bewertet.
Wärmeleitplanung in Kommunen
Ein Schwerpunkt der kommunalen Energieplanung ist die Wärmeplanung. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist daher eine kommunale Wärmeleitplanung für große Kreisstädte bereits heute verpflichtend. Kleinere Kommunen des Landes können sich die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans fördern lassen.
Aller Voraussicht nach wird die kommunale Wärmeplanung auch bundesweit Pflicht für Kommunen, ein Gesetzentwurf dazu soll bis Ende des Jahres entwickelt werden. Die Inhalte werden sich dabei aller Voraussicht nach stark an den Vorgaben aus Baden-Württemberg orientieren.
Die wichtigsten Schritte der kommunalen Wärmeleitplanung sind:
- Durchführung einer Bestandsanalyse (Wärmebedarf und Treibhausgasemissionen, Beheizungsstruktur)
- Erstellung einer Potenzialanalyse (Potenziale an erneuerbaren Wärmequellen und Abwärme)
- Aufstellung eines Zielszenarios für Versorgung und Verbrauch mit räumlich aufgelöster Beschreibung der Versorgungsstruktur durch Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und für Einzelversorgung
- Entwicklung einer Wärmewendestrategie bestehend aus Maßnahmen, Zeitplan und Umsetzungspriorisierung
- Integration des kommunalen Wärmeplans in die Stadtentwicklung
- Umsetzung des kommunalen Wärmeplans
European Energy Award
Der European Energy Award (EEA) ist ein Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren, das durch einige Bundesländer mit Förderprogrammen und einer anteiligen Kostenübernahme gefördert wird. In Bayern wird die Teilnahme am European Energy Award so beispielsweise über die Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) unterstützt.
Die wichtigsten Inhalte des EEA sind:
- Politscher Entschluss der Kommunalvertretung zur Teilnahme
- Gründung des Energieteams
- Durchführung der Ist-Analyse
- Erstellung des Arbeitsprogramms / Maßnahmenplans
- Umsetzung der Projekte
- Audit
- Aktualisierung der Ist-Analyse
- Zertifizierung und Auszeichnung
Zusammenfassende Gegenüberstellung
Die wichtigsten Charakteristika der oben beschriebenen Maßnahmen sind nachfolgend gegenübergestellt.
Abbildung 1: Wichtigste inhaltliche Charakteristika der beschriebenen Maßnahmen
Die Zusammenfassung zeigt, dass sich alle beschriebenen Hilfsmittel in ihrer grundlegenden Struktur ähneln, aber unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen. So erfolgt in jedem Fall eine Analyse des Ist-Zustandes auf die in der Regel eine Potenzialanalyse folgt. Anschließend erfolgt grundsätzlich die Entwicklung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele, die entweder im Rahmen eines vorgelagerten Schrittes festgelegt oder durch die Kommune bereits vorangehend beschlossen wurden.
Ein großer Fokus bei der Erstellung der Konzepte liegt auf der Akteursbeteiligung und damit der Akzeptanz vor Ort. Diese ist essenzieller Bestandteil bei der Entwicklung eines umsetzbaren und erfolgreichen Konzepts.
Weitere Beiträge zum Thema auf unserem Blog:
Zero Waste Cities als Beitrag zum kommunalen Ressourcenschutz von Carina Koop, Wuppertal Institut
Nachhaltigkeit und Smart City von Tobias Schock, Gemeinde Kirchheim
Städtische Lebensmittelproduktion: Mehr als ein wenig Gärtnern mit Dr. Grit Bürgow, TU Berlin
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