Circular Economy: Kunststoffabfälle vermeiden, sonst recyceln
Kunststoffabfälle verursachen große Umweltschäden, wenn sie nicht richtig behandelt werden. Gleichzeitig können sie eine Ressource sein, wenn die Möglichkeit zum Recycling besteht. Recycelte Kunststoffe tragen zu einer Circular Economy bei und helfen, die Neuproduktion von Kunststoffen zu vermeiden.
In einer aktuellen Studie für das Umweltbundesamt haben wir uns die Gesamtsituation der Kunststoffabfälle angesehen. Dabei haben wir untersucht, wie sich der Export gestaltet, welche Mengen es gibt und mit welchen Strategien sich die momentane Lage verbessern lässt. Ein erfreuliches Ergebnis: Der Export von Kunststoffabfällen aus Deutschland ist in den letzten Jahren stark gesunken und geht überwiegend in Länder der Europäischen Union.
Export von Kunststoffabfällen ist gesunken
So betrug der Exportüberschuss 2021 nur 5,7 Prozent. Das heißt, dass über 94 Prozent des Kunststoffabfalls in Deutschland verwertet wurde. Der Anteil der Kunststoffabfallmenge, der exportiert wird, hat sich seit 2017 stark verringert. Das waren im Jahr 2021 noch 820 Kilotonnen anstelle von 1.218 Kilotonnen zuvor im Jahr 2017.
Diese deutliche Reduktion ist auf starke Restriktionen in jenen Ländern zurückzuführen, die den Abfall aus Deutschland importiert haben. So wird seit dem Jahr 2018 kaum noch Kunststoffabfall aus Deutschland nach China exportiert. Das besagen offizielle Statistiken. Dabei war 2017 China der größte Empfänger von Kunststoffabfällen aus Deutschland.
Der Trend sinkender Kunststoffabfallexporte aus Deutschland hat sich 2023 mit 693 Kilotonnen fortgesetzt. Wir begrüßen diese Entwicklung, da eine nach EU-Standards umweltgerechte Behandlung nach dem Export aus Deutschland nicht mehr in jedem Fall sichergestellt werden kann. Dadurch, dass nun fast der gesamte Abfall in Deutschland verwertet wird, können wir mit unseren nationalen Regelungen den Umgang mit diesen Abfällen steuern.
Am wichtigsten bleibt Abfallvermeidung
Bei der Wahl der Entsorgungsmöglichkeit ist die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgeschriebene fünfstufige Abfallhierarchie einzuhalten. Diese gibt, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, die folgende Prioritätsreihenfolge vor:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung
- Beseitigung
Um Abfall generell zu reduzieren, wären gesetzliche Regelungen zur Wiederverwendbarkeit sowie Reparierbarkeit und deren finanzielle Besserstellung im Vergleich zum Neukauf ein notwendiger Schritt. Dadurch würden Produkte deutlich länger genutzt werden.
Positive Beispiele gibt es für solche Regelungen beispielsweise auf Landesebene in Thüringen mit dem Reparaturbonus. Aber auch bei unserem Nachbarn Österreich kann man Dinge lernen. Das Land hat sich ein sehr ambitioniertes Ziel des Rohstoffverbrauchs gesetzt und eine verpflichtende Mehrwegquote für Getränkeverpackungen eingeführt.
Umweltwirkungen von Produkten einbeziehen
Wir empfehlen zudem in der Studie, die Hersteller von Kunststoffen mehr in die Verantwortung zu nehmen. In Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung müssen Hersteller und Inverkehrbringer viel konsequenter an den Aufwendungen, Kosten und Verpflichtungen beteiligt werden, die mit den Umweltauswirkungen ihrer Produkte verbunden sind.
Dabei sollten sie bereits in der Produktion auf die Zusammensetzung der Stoffe in den jeweiligen Produkten, ihre Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit achten. Diese Systeme sollten verpflichtend sein (gesetzliche Regelung) und wenn sich Unternehmen ihrer Verantwortung entziehen, sollte das sanktioniert werden.
CO2-Preis für industriellen Kunststoffabfall
Kunststoffe aus gemischt gesammelten Gewerbeabfällen haben ein besonderes Gewicht, da hier eine große Menge nicht recycelt wird. Zu ihnen zählen neben den Abfällen aus Produktion und Gewerbe, die 2020 circa 12 Prozent des gesamten deutschen Abfallaufkommens ausmachten, auch ein Teil der als Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle erfassten Abfallmenge.
Ein wichtiges Instrument, um die Behandlung von industriellem Kunststoffabfall zu verbessern, ist die Gewerbeabfallverordnung. Es sollte vermehrt Kontrollen geben, so dass sichergestellt wird, dass in Zukunft alle Gewerbetreibenden die Verordnung einhalten.
Unsere Analyse hat außerdem ergeben, dass eine sinnvoll gestaltete Bepreisung des CO2 aus der Abfallverbrennung zu mehr aussortierten Kunststoffabfällen vor der Verbrennung führen kann. Dadurch gibt es entsprechend mehr Recycling und weniger Abfallverbrennung, besonders von Gewerbeabfällen.
Recycling von Kunststoffen erhöhen
Der Kunststoffabfall in Deutschland bestand im Jahr 2021 zu 60 Prozent aus Verpackungen, sowohl aus privaten als auch aus gewerblichen Abfällen. Durch die meist sehr kurze Zeit zwischen Inverkehrbringung und Entsorgung in diesem Sektor könnten Maßnahmen wie Design für Recycling dort sehr schnell Wirkung zeigen.
Insgesamt wurden allerdings etwa 64 Prozent aller Kunststoffabfälle energetisch verwertet, das heißt meist für die Energiegewinnung verbrannt. Somit beträgt der Anteil an stofflich verwerteten Kunststoffen nur etwas mehr als ein Drittel.
Zudem werden die recycelten Kunststoffe oft für weniger anspruchsvolle Produkte verwendet und ersetzen so nicht mehr nur Kunststoff, sondern Beton oder Holz. Der Anteil der recycelten Ströme, insbesondere für den Ersatz von Primärkunststoff, muss dringend erhöht werden, um die wertvollen Rohstoffe im Kreislauf zu halten.
Generell gilt: Recycelte Kunststoffe sollten neu produzierten möglichst vorgezogen werden. Hier sollte die Politik mit sinnvollen Maßnahmen ansetzen, um einen Kunststoffkreislauf zu erreichen.
Kunststoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten
Für den Umgang mit Kunststoffen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten empfehlen wir, die Sammelquote zu erhöhen sowie optimierte Sortierungsverfahren einzuführen. Beide Maßnahmen können das Kunststoffrecycling in Deutschland verbessern.
Insgesamt sollte sich das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten wieder steigern, statt wie momentan, ausgelöst durch die schwierigeren ökonomischen Rahmenbedingungen, zu verringern. Oft werden die Geräte aus Deutschland in Gänze exportiert und können so hier nicht weiter verwertet werden.
EU-Richtlinie zur Abfallverbringung
Die Novelle der Abfallverbringungsverordnung der EU wurde mittlerweile verabschiedet und steht kurz vor ihrer Veröffentlichung. Wie auch in der Studie empfohlen, beinhaltet die Verordnung verschiedene Schritte, um Abfallverbringung besser zu überwachen. Dazu zählen mehr Digitalisierung und eine festgelegte Zuständigkeit, um den Vollzug bestehender Regelungen sicherzustellen.
Außerdem soll ein allgemeines Verbot des Exports von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Staaten beschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen können auf Bestreben des betroffenen Drittstaats auch Ausnahmen gemacht werden.
Darüber hinaus wird auch der Export von Abfällen in OECD-Länder stärker beobachtet. Bei Unregelmäßigkeiten kann auch dort ein Exportverbot für bestimmte Abfallströme ausgesprochen werden. Dies würde zurzeit besonders die Türkei als größten Importeur von Kunststoffabfällen aus der EU betreffen.
Insgesamt gibt es in der Verordnung viele positive Aspekte. Jedoch muss die Nachfrage nach Rezyklaten innerhalb der EU gegenüber Primärware weiter gestärkt werden, da ansonsten die Recyclingindustrie innerhalb der EU durch die Verordnung weiter geschwächt werden könnte.
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